Unsere Charta
Unsere Schwüre, unsere Riten und die vier Dinge, die uns heilig sind.
Unus pro omnibus, omnes pro uno · gegründet anno 1979
IN ANBETRACHT dessen, dass im Jahre 1979 acht Herren von gutem Gaumen und fragwürdiger Zurückhaltung beschlossen, sich nicht im Geschäft, sondern im Wein zu verbünden; UND IN ANBETRACHT dessen, dass Freundschaft sich unter dem Korken am besten hält — WIRD HIERMIT dekantiert, erlassen und feierlich beschworen: die Charta der Compagnons du Vin Suisse. (Im Stehen zu lesen, das Glas in der Hand.)
Artikel I — Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Charta — und für jeden Streit, der nach der dritten Flasche entsteht:
- «Compagnon» bezeichnet ein vereidigtes Mitglied der Bruderschaft, deren es acht gibt.
- «Flasche» bezeichnet ein Gefäss Wein von echtem Verdienst; eine schlechte Flasche ist keine Flasche, sondern ein Missverständnis.
- «Loge» bezeichnet jede Versammlung von Compagnons, bei der ein Korken in vollem Ernst gezogen wird.
- «Die vier heiligen Dinge» bezeichnen die Traube, den Wein, den Winzer und die gute Gastronomie.
Artikel II — Der Schwur (Einer für alle)
Die Bruderschaft schwört den alten Eid nach Art der Musketiere: einer für alle, alle für einen — unus pro omnibus, omnes pro uno. Öffnet ein Compagnon eine grosse Flasche, sind alle gerufen; wird einem Unrecht getan, sind alle beleidigt — die Beleidigung ist mit einer besseren Flasche zu rächen, niemals mit der Klinge.
Artikel III — Die Acht und die Grade
Die Bruderschaft zählt acht: sieben Söhne der Schweiz und einen der Niederlande. Acht ist die heilige Zahl; ein Neunter darf nur durch einstimmigen Zuruf und die Übergabe einer würdigen Flasche an den Keller erhoben werden (eine Intronisation, nach Art der Chevaliers du Tastevin).
Nach Art der alten Steinmetz-Zünfte steigt ein Compagnon durch Verdienst in drei Graden auf:
- der Lehrling — der noch ausspuckt;
- der Compagnon — der schluckt und sich erinnert;
- der Kellermeister — der kauft.
Artikel IV — Die jährliche Degustation
Es ist die geschworene Pflicht jedes Compagnons, einmal pro Kalenderjahr eine Degustation auszurichten und zu leiten — acht Compagnons, acht Logen, ein ununterbrochenes Weinjahr. Der Gastgeber führt als Ehrwürdiger Meister des Abends den Vorsitz: er bestimmt das Thema, schenkt die Weine ein und steht für die Gastronomie gerade.
Abwesenheit ohne triftigen Grund wird nur durch Lieferung einer Busse-Flasche verziehen, deren Qualität das Bedauern übersteigt.
Artikel V — Die vier heiligen Dinge
Über allem ehrt die Bruderschaft vier Dinge, und sie zu ehren ist das ganze Gesetz: die Traube für ihre Geduld; den Wein für seine Wahrheit; den Winzer für seinen Glauben; und die gute Gastronomie, die uns bei Tisch zu Heiligen macht. Bacchus wird gegrüsst; der Völlerei wird abgeschworen. Wir trinken, um uns zu erinnern, niemals um zu vergessen.
Artikel VI — Der Verhaltenskodex
Jeder Compagnon hält sich auf gerader Ebene und im rechten Winkel, im Keller wie bei Tisch:
- Was in der Loge eingeschenkt wird, bleibt in der Loge.
- Schenke deinem Nachbarn ein, ehe du dir selbst einschenkst.
- Bring keine Flasche mit, die du nicht stolz selbst trinken würdest — das Unterschieben eines schlechten Weins ist die einzig wahre Ketzerei.
- Schlichte Streit durch Blinddegustation, niemals durch erhobene Stimme.
- Das letzte Glas wird angeboten, niemals ergriffen.
- Beurteile den Wein, niemals den Gastgeber.
Artikel VII — Riten, Zeichen & Symbole
Das Emblem der Bruderschaft ist der Tastevin, der silberne Becher der alten Weinritter. Die Compagnons erkennen einander an ihren geheimen Zeichen — dem langsamen Schwenken, dem langen Riechen, dem wissenden Nicken über den Tisch — und am Griff: einem Händedruck mit der rechten Hand, weil die linke ein Glas hält. Das Wort des Jahres wird geflüstert, nie geschrieben. Auf jeden Trinkspruch die Antwort: so soll es eingeschenkt sein.
Artikel VIII — Die jährliche Pilgerfahrt
Einmal im Jahr reist die Bruderschaft in eine grosse Weinregion, um an der Quelle zu trinken und den Winzern persönlich die Ehre zu erweisen. 2026 führt die Pilgerfahrt ins Rioja. Der Wein ist der Vorwand; die Freundschaft ist der Sinn.
Artikel IX — Änderungen & die Schlussklausel
Diese Charta darf nur bei Tisch geändert werden, durch ein Quorum von Compagnons und nur bei geöffneter grosser Flasche. Sollte eine Klausel undurchsetzbar sein, bleibt der Rest bestehen — und die fehlbare Klausel zahlt die nächste Runde.
Zu Urkund dessen haben die acht Compagnons ihre Korken unter diese Charta gesetzt, in Freundschaft, in der Schweiz, seit 1979.
